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AGBs - Bitte lesen!!
Nachstehende Teilnahmebedingungen sind von besonderer Wichtigkeit und daher genau zu beachten.
1. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines
Teilnahmevertrages für diese gesamte Fahrradtour an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Pflichten der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Veranstalter in Form der Anmeldungsbestätigung zustande.
In dieser Bestätigung ist das jeweilige Quartier (Hotel, Zimmer oder anderes) sowie die Teilnahmerechnung
inkl. Bearbeitungsgebühr und Rücktrittskostenversicherung für den krankheitsbedingten Teilnahmerücktritt
enthalten. Der Teilnehmer hat den Teilnahmepreis in voller Höhe binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu
zahlen, andernfalls ist diese Anmeldung erloschen. Nach Zahlungseingang erhält jeder Teilnehmer eine
Reservierungsbestätigung und ein Etikett für die Gepäckkennzeichnung. Diese Bestätigung mit der expliziten
Unterkunftsbeschreibung sowie der Kofferanhänger werden aus organisatorischen Gründen im Juli versandt.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass nicht in allen Etappenorten dieser Fahrradtour die Zimmer- und/
oder Bettenkapazität in den gewünschten Kategorien gleich groß ist; der Teilnehmer kann daher in der örtlich
vorhandenen freien Kategorie untergebracht werden.
Es können nur Anmeldungen für die gesamte Tour berücksichtigt werden. Es werden keine Reisepreisnachlässe
gewährt, wenn Sie einzelne Etappen/ Übernachtungsmöglichkeiten nicht wahrnehmen möchten.
Aus wichtigem Grund, insbesondere wegen behördlicher Auflagen, kann der Veranstalter die Streckenführung
und/ oder die Zielorte unter Berücksichtigung aller Interessen nach eigener Wahl ändern. Der Teilnehmer
wird hierüber rechtzeitig unterrichtet.
2. Die enthaltene Reiserücktrittskostenversicherung deckt im Fall der krankheitsbedingten Absage des
Teilnehmers oder eines nahen Familienangehörigen die Stornierungsgebühren. Der Selbstbehalt beträgt
20% bzw. mindestens € 25,- pro Teilnehmer. Die Absage muss unverzüglich erfolgen und zusammen mit dem
Attest des Arztes in Schriftform beim Veranstalter eingehen.
Im Übrigen kann der Teilnehmer jederzeit vor Beginn der Fahrradtour hiervon zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Tritt der Teilnehmer von der Fahrradtour zurück oder tritt er die Fahrradtour nicht an, so kann
der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Fahrradtour- Vorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Der Veranstalter kann diese Ersatzansprüche unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Fahrradtourbeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis pauschalisieren:
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn: keine Kosten
Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn: 25 % des Reisepreises
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn: 50 % des Reisepreises
Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn: 75 % des Reisepreises
Danach 100 %
Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Teilnehmer bleibt vorbehalten.
3. Der Veranstalter behält sich bei nicht erreichen einer für die Gesamtfinanzierung und
Durchführung der Tour nicht erreichten Teilnehmerzahl die Absage der Veranstaltung vor.
In diesem Falle informiert der Veranstalter den Teilnehmer zeitnah.

