AGBs - Bitte lesen!!


Nachstehende Teilnahmebedingungen sind von besonderer Wichtigkeit und daher genau zu beachten.

1. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Teilnahmevertrages für diese gesamte Fahrradtour an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Pflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form der Anmeldungsbestätigung zustande.

In dieser Bestätigung ist das jeweilige Quartier (Hotel, Zimmer oder anderes) sowie die Teilnahmerechnung inkl. Bearbeitungsgebühr und Rücktrittskostenversicherung für den krankheitsbedingten Teilnahmerücktritt enthalten. Der Teilnehmer hat den Teilnahmepreis in voller Höhe binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, andernfalls ist diese Anmeldung erloschen. Nach Zahlungseingang erhält jeder Teilnehmer eine Reservierungsbestätigung und ein Etikett für die Gepäckkennzeichnung. Diese Bestätigung mit der expliziten Unterkunftsbeschreibung sowie der Kofferanhänger werden aus organisatorischen Gründen im Juli versandt.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass nicht in allen Etappenorten dieser Fahrradtour die Zimmer- und/ oder Bettenkapazität in den gewünschten Kategorien gleich groß ist; der Teilnehmer kann daher in der örtlich vorhandenen freien Kategorie untergebracht werden.

Es können nur Anmeldungen für die gesamte Tour berücksichtigt werden. Es werden keine Reisepreisnachlässe gewährt, wenn Sie einzelne Etappen/ Übernachtungsmöglichkeiten nicht wahrnehmen möchten.

Aus wichtigem Grund, insbesondere wegen behördlicher Auflagen, kann der Veranstalter die Streckenführung und/ oder die Zielorte unter Berücksichtigung aller Interessen nach eigener Wahl ändern. Der Teilnehmer wird hierüber rechtzeitig unterrichtet.

2. Die enthaltene Reiserücktrittskostenversicherung deckt im Fall der krankheitsbedingten Absage des Teilnehmers oder eines nahen Familienangehörigen die Stornierungsgebühren. Der Selbstbehalt beträgt 20% bzw. mindestens € 25,- pro Teilnehmer. Die Absage muss unverzüglich erfolgen und zusammen mit dem Attest des Arztes in Schriftform beim Veranstalter eingehen.

Im Übrigen kann der Teilnehmer jederzeit vor Beginn der Fahrradtour hiervon zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Tritt der Teilnehmer von der Fahrradtour zurück oder tritt er die Fahrradtour nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Fahrradtour- Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diese Ersatzansprüche unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Fahrradtourbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis pauschalisieren:

Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn: keine Kosten
Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Beginn: 25 % des Reisepreises
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn: 50 % des Reisepreises
Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn: 75 % des Reisepreises
Danach 100 %

Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Teilnehmer bleibt vorbehalten.

3. Der Veranstalter behält sich bei nicht erreichen einer für die Gesamtfinanzierung und Durchführung der Tour nicht erreichten Teilnehmerzahl die Absage der Veranstaltung vor. In diesem Falle informiert der Veranstalter den Teilnehmer zeitnah.

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